Zielgruppe
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Das Beratungsangebot richtet sich an Frauen und weibliche Jugendliche ab 14 Jahren, die von sexueller,
psychischer und / oder physischer Gewalt betroffen oder
bedroht sind. Anspruch auf Beratung haben zudem Angehörige sowie
nahe Bezugspersonen betroffener Frauen. Frauen und weibliche
Jugendliche können sich
– alle Formen von häuslicher Gewalt – Gewalt in Abhängigkeitsbeziehungen – körperliche und sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum – sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – sexuelle Ausbeutung in der Kindheit
Personen, die mit betroffenen Frauen arbeiten, wie zum Beispiel ÄrztInnen, LehrerInnen, SozialarbeiterInnen etc., erhalten Beratung und Information im Umgang mit betroffenen Frauen. |
Die Angebote der Beratungsstelle
AngebotDas Beratungsangebot umfasst die psychologische, juristische sowie soziale Beratung. Die Beratungsarbeit versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratungen sind kostenlos und unterstehen der Schweigepflicht.
Telefonische und persönliche Beratungen: Angeboten werden Beratungsgespräche sowohl am Telefon als auch in den Räumlichkeiten des Frauen Nottelefons. Telefonische Beratungen finden meist dann statt, wenn eine Frau die absolute Wahrung ihrer Anonymität wünscht. Die betroffene Frau erhält eine Beraterin zugeteilt, die sie während des gesamten Beratungsprozesses begleitet. Wünschen Angehörige einer Klientin Beratung, werden diese jeweils an eine andere Beraterin vermittelt.
Opferhilfe: Ist eine Frau Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes, stehen ihr alle Leistungen im Rahmen der Opferhilfe zur Verfügung. Sie erhält Informationen und Beratung, und die Beraterin unterstützt sie in der Einreichung von Gesuchen für finanzielle Leistungen.
Krisenintervention: Das Beratungsangebot versteht sich im Sinne einer Krisenintervention. Die Krisensituation wird gemeinsam mit der Betroffenen analysiert und geeignete Interventionen werden eingeleitet. Der Beratungszeitraum hängt von der individuellen Krisensituation einer Frau ab.
Begleitung: Bei Bedarf werden Frauen bei schwierigen Gängen begleitet, zum Beispiel zur Ärztin, zur Polizei, zur Anwältin, zu Einvernahmen und zu Gerichtsverhandlungen.
Triage: Wenn die Abklärungen ergeben, dass andere Hilfsangebote nötig sind, werden betroffene Frauen an die
entsprechenden Stellen weitervermittelt. Die Beraterin steht mit
verschiedenen Hilfseinrichtungen, z.B. Ohne schriftliche Einwilligung nehmen die Beraterinnen keinen Kontakt mit Dritten auf.
Übersetzung: Beratungen finden in der Regel in deutscher Sprache statt. Kann eine Frau ihre Situation nur ungenügend in deutscher Sprache zum Ausdruck bringen, wird eine Übersetzerin beigezogen.
ÖffnungszeitenDie Beratungsstelle ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.00 bis 18.00 Uhr und am Mittwoch von 13.00 bis 18.00 geöffnet. Während dieser Zeiten werden telefonische und persönliche
Beratungen angeboten. In den
restlichen Zeiten gibt der Telefonbeantworter Adressen bekannt,
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