Wer kann sich beraten lassen?
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Das Beratungsangebot richtet sich an Frauen und weibliche Jugendliche ab 14 Jahren, die von sexueller,
psychischer und / oder physischer Gewalt betroffen oder
bedroht sind. Anspruch auf Beratung haben zudem Angehörige sowie
nahe Bezugspersonen betroffener Frauen. Frauen und weibliche
Jugendliche können sich
– alle Formen von häuslicher Gewalt – Gewalt in Abhängigkeitsbeziehungen – körperliche und sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum – sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – sexuelle Ausbeutung in der Kindheit
Fachpersonen, die mit betroffenen Frauen arbeiten, wie zum Beispiel ÄrztInnen, LehrerInnen, SozialarbeiterInnen etc., erhalten Beratung und Information im Umgang mit betroffenen Frauen. |
Unser Angebot
AngebotDas Beratungsangebot umfasst die psychologische, juristische sowie soziale Beratung. Die Beratungsarbeit versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Beratungen finden in der Regel in deutscher Sprache statt. Kann eine frau ihre Situation nur ungenügend in deutscher Sprache zum Ausdruck bringen, wird eine Übersetzerin beigezogen.
Sie erhalten
Telefonische und persönliche Beratungen: Die Beratungsgespräche finden in der Regel in den Räumlichkeiten des Frauen Nottelefons statt. Telefonische Beratungen finden meist dann statt, wenn es einer Frau nicht möglich ist die Beratungsstelle persönlich aufzusuchen.
Opferhilfe: Ist eine Frau Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes, stehen ihr alle Leistungen im Rahmen der Opferhilfe zur Verfügung. Sie erhält Informationen und Beratung, und die Beraterin unterstützt sie in der Einreichung von Gesuchen für finanzielle Leistungen.
Telefonische ErreichbarkeitDie Beratungsstelle ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 17.00 Uhr und am Mittwoch von 13.00 bis 17.00 erreichbar.
Bildungsarbeit Auf Anfrage bieten wir Schulen / Fachpersonen, Vereinen ect., Referate und Weiterbildungen an zu folgenden Themen:
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