Wer kann sich beraten lassen?                                                     

Das Beratungsangebot richtet sich an Frauen und weibliche Jugendliche ab 14 Jahren, die von sexueller,

psychischer und / oder physischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Anspruch auf Beratung haben zudem Angehörige sowie nahe Bezugspersonen betroffener Frauen. Frauen und weibliche Jugendliche können sich
mit folgenden Problemen und Fragestellungen an das Frauen Nottelefon wenden:

 

         alle Formen von häuslicher Gewalt

         Gewalt in Abhängigkeitsbeziehungen

         körperliche und sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum

         sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

         sexuelle Ausbeutung in der Kindheit

 

Fachpersonen, die mit betroffenen Frauen arbeiten, wie zum Beispiel ÄrztInnen, LehrerInnen, SozialarbeiterInnen etc.,

erhalten Beratung und Information im Umgang mit betroffenen Frauen.

Unser Angebot                                                                              

Angebot

Das Beratungsangebot umfasst die psychologische, juristische sowie soziale Beratung.

Die Beratungsarbeit versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe.

Beratungen finden in der Regel in deutscher Sprache statt. Kann eine frau ihre Situation nur ungenügend in deutscher Sprache zum Ausdruck bringen, wird eine Übersetzerin beigezogen.

 

Sie erhalten

  • Krisenberatung
  • Psychosoziale Beratung
  • Rechtliche Beratung
  • Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG)
  • Bei Bedarf Vermittlung von Rechtsanwältinnen, Therapeutinnen und anderen Institutionen
  • Beratung in Bezug auf Ihre Kinder
  • Unterstützung und Hilfe beim Kontakt mit Behörden

 

Telefonische und persönliche Beratungen:

Die Beratungsgespräche finden in der Regel in den Räumlichkeiten des Frauen Nottelefons statt.

Telefonische Beratungen finden meist dann statt, wenn es einer Frau nicht möglich ist die Beratungsstelle persönlich aufzusuchen.

 

Opferhilfe:

Ist eine Frau Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes, stehen ihr alle Leistungen im Rahmen der Opferhilfe zur

Verfügung. Sie erhält Informationen und Beratung, und die Beraterin unterstützt sie in der Einreichung von

Gesuchen für finanzielle Leistungen.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Die Beratungsstelle ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 17.00 Uhr und am

Mittwoch von 13.00 bis 17.00 erreichbar.

 

Bildungsarbeit                                                                               

Auf Anfrage bieten wir Schulen / Fachpersonen, Vereinen ect., Referate und Weiterbildungen an zu folgenden Themen:

  • Häusliche Gewalt

  • sexuelle Gewalt

  • sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz